Unterbringung geflüchtete Personen im Hotel Feld und im Wohnhaus der Carrosserie Fischer

31. Januar 2023

Gemäss Verteilschlüssel muss der Kanton Luzern 4.8 % der Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich übernehmen, davon die Gemeinde Oberkirch – je nach erwartetem Erfüllungsgrad der Zuweisung – um die 70 Personen. Für die zu wenig bereit gestellten Plätze müssen die Gemeinden gemäss dem Bonus-Malus-System des Kantons Luzern (hohe) Ersatzabgaben leisten.

Daher hat der Gemeinderat entschieden, die Liegenschaften Hotel Feld und Wohnhaus der Carrosserie Fischer vorübergehend von der Feld Oberkirch AG zu mieten und nach den Vorgaben des Kantons Luzern in Stand zu stellen, sodass dort geflüchtete Personen untergebracht werden können. Die Instandstellung der beiden Liegenschaften erfolgt zu Lasten der Gemeinde. Die Liegenschaften werden dem Kanton untervermietet. Die zu zahlenden Ersatzabgaben können mit der Aufnahme von geflüchteten Personen dadurch halbiert werden (Stand 15.10.2022).

Der Gemeinderat hat die Situation vorgängig mit der Feld Oberkirch AG eingehend besprochen: Gegen die Umzonung des Areals Feld wurde beim Regierungsrat im März 2021 Verwaltungsbeschwerde eingelegt. Der Regierungsrat hat diese Beschwerde mit Entscheid vom 7. April 2022 in allen Teilen vollumfänglich abgewiesen. Der Beschwerdeführer hat das Verfahren ans Kantonsgericht weitergezogen. Solche Verfahren ziehen sich normalerweise mehr als ein Jahr hin. Erst, wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist, kann die Feld Oberkirch AG den Gestaltungsplan und nach dessen Genehmigung die Baueingabe einreichen. Diese langen Verfahrenswege haben zur Folge, dass das alte Hotel Feld und das Wohnhaus der Carrosserie Fischer mehr als ein Jahr leer stünden. Man kam überein, dass es angesichts des Mangels an Unterkünften nicht vertretbar ist, potenzielle Unterbringungsplätz leer stehen zu lassen.

Im Hotel Feld und im Wohnhaus der Carrosserie Fischer werden 37 geflüchtete Personen für den Zeitraum von mindestens einem Jahr untergebracht, eine allfällige Verlängerung um sechs Monate ist möglich.

Am 23. Dezember 2022 wurden die 1. und 2. Obergeschosse des Hotel Feld und das Wohnhaus der Carrosserie Fischer von der Grundeigentümerin Feld Oberkirch AG an die Gemeinde Oberkirch und weiter an den Kanton Luzern übergeben. Diese Räumlichkeiten wurden für rund CHF 100'000.– auf Kosten der Gemeinde Oberkirch in Stand gestellt und den Vorgaben des Kantons angepasst. Die Gemeinde Oberkirch hat diese nun mittels Untermietvertrag an den Kanton weitervermietet. Der Kanton hat diese Unterkünfte zum Betrieb übernommen.

Der Gemeinderat dankt der Feld Oberkirch AG für die Möglichkeit der Zwischennutzung der Gebäude als Flüchtlingsunterkünfte ganz herzlich. Die Zuweisung erfolgt durch den Kanton. Er legt fest, welche Nationalitäten untergebracht werden, die Gemeinde hat darauf keinen Einfluss. Die Begleitung der untergebrachten Personen erfolgt in Absprache mit der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen. Über aktuelle Informationen werden wir laufend informieren.

Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dieser Massnahme unserer gemeinsamen sozialen Verantwortung nachzukommen und so auch als Gemeinde einen Beitrag zur Bewältigung der schwierigen humanitären Lage zu leisten. Für Ihr Mittragen und Ihre Solidarität danken wir Ihnen herzlich. Weitere Informationen zur Ukrainekrise finden Sie hier.

Für Fragen, die spezifisch die Gemeinde Oberkirch betreffen, stehen Ihnen gerne Luitgardis Sonderegger-Müller, Sozialvorsteherin (luitgardis.sonderegger@oberkirch.ch / 041 937 13 67) oder Irma Notz, Gemeindeschreiber-Stv.(gemeinde@oberkirch.ch / 041 925 53 00) zur Verfügung.

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