
Revierkommission
Die Revierkommission berät die Grundeigentümer und empfiehlt ihnen die zur Verhütung von Wildschäden erforderlichen und zumutbaren Schutzvorkehrungen und legt die beitragsberechtigte Summe fest. Massgebend ist das Kant. Jagdgesetz.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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