Stimmrechtsbescheinigung
Die Unterschriften bei Initiativen und Referenden müssen auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Diese Aufgabe nimmt der Bereich Zentrale Dienste (Stimmregisterführer/in) wahr. Es wird bescheinigt, dass die Unterzeichnenden in der Gemeinde Oberkirch stimmberechtigt sind.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Zentrale Dienste | 041 925 53 00 | gemeinde@oberkirch.ch |