
Gesteigerter Gemeingebrauch
Vorübergehende oder dauernde Benutzungen des öffentlichen Grundes, die über den Gemeingebrauch hinausgehen (Sondernutzung, gesteigerter Gemeingebrauch) bedürfen einer Bewilligung.
Gesuche für Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen und Wegen wie Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen, sind mit Angabe von Datum, Zeit, Zweck und Kontaktperson an das Bauamt der Gemeinde zu richten. Bewilligungen werden durch die Luzerner Polizei ausgestellt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Strassenwesen | 041 925 53 00 | bau@oberkirch.ch |