Vorübergehende oder dauernde Benutzungen des öffentlichen Grundes, die über den Gemeingebrauch hinausgehen (Sondernutzung, gesteigerter Gemeingebrauch) bedürfen einer Bewilligung.

Gesuche für Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen und Wegen wie Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen, sind mit Angabe von Datum, Zeit, Zweck und Kontaktperson an das Bauamt der Gemeinde zu richten. Bewilligungen werden durch die Luzerner Polizei ausgestellt.

Zugehörige Objekte