5. Oberkirch im Untertanengebiet der Stadt Luzern
Oberkirch gehörte zum Twing Micheslamt. Sein Twingherr und Landvogt sass im Luzerner Kleinen Rat. Er war damit Mitglied der Regierung des Standes Luzern. Diese war bestrebt, ihre Territorialherrschaft (dazu gehörten u.a. das Hoch- und Niedergericht und das Mannschaftsrecht) auszudehnen und zu vereinheitlichen.