5.1 Ausbau der Herrschaft
Der Landvogt war zuständig für das Gerichtswesen, das Militär- und Polizeiwesen, er hatte die Aufsicht über die Verwaltung der Gemeinden und Pfarreien. Ihm unterstanden auch die Herrschaftsrechte im Dorfbereich. Er konnte von seinen Untertanen auch Frondienste einfordern. Viele dieser Rechte wurden mit der Zeit verselbstständigt. So wurden z. B. seine Rechte über Allmenden und Gewässer gegen Entgelt den Dorfbauern überlassen. Diese organisierten sich zu deren Verwaltung in Korporationen. Sie übernahmen teilweise staatliche Funktionen und wurden so zu Vorgängerinnen der heutigen Gemeinden.