Friedensrichter

Dem gerichtlichen Verfahren geht ein Schlichtungsversuch voraus. Zuständig ist die Friedensrichterin oder der Friedensrichter des entsprechenden Gerichtsbezirks (Luzern, Kriens, Hochdorf oder Willisau). Die Friedensrichter werden durch den Kantonsrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Aufsichtsbehörde ist das Kantonsgericht.

Kontakt

Bezirksgericht Willisau
Menzbergstrasse 16
6130 Willisau

Tel. 041 228 34 34
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