Online-Reservationssystem

Möchten Sie Räumlichkeiten oder Anlagen reservieren? Ab sofort können Sie jederzeit selber überprüfen, ob die Bauten und Anlagen der Gemeinde Oberkirch noch verfügbar sind. Die provisorische Reservation können Sie entweder online vornehmen oder wie bisher in Papierform bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Die Reservationsformulare sowie die Richtlinien und die Gebührenordnung finden Sie untenstehend.

Für eine Online-Reservation kann das User-Profil der anderen Online-Dienste (Newsletter usw.) benutzt oder ein neues Profil angelegt werden. Die Reservation wird vorerst provisorisch vorgenommen. Der Veranstalter erhält per E-Mail eine provisorische Reservationsbestätigung. Ist die Baute oder Anlage am gewünschten Datum schon provisorisch reserviert, wird die Reservation einer "Warteschlage" zugefügt. Wird die erste Reservation storniert, kann die in der "Warteschlange" befindliche Reservation bestätigt werden. Sämtliche provisorischen Reservationen werden von der Gemeindeverwaltung Oberkirch so rasch wie möglich behandelt. Der Veranstalter erhält eine definitive Reservationsbestätigung per E-Mail oder per Post.

Unterhalb finden Sie die verschiedenen Objekte (Bauten und Anlagen), welche bei der Gemeindeverwaltung reserviert werden können. Durch das Anklicken der entsprechenden Objektart gelangen Sie in die Detailansicht des jeweiligen Objekts.

Mit dem Online-Reservationssystem können Einzelbelegungen provisorisch gebucht werden. Sind Sie an einer wiederkehrenden Belegung (z.B. für ein wöchentliches Training) interessiert, wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindeverwaltung Oberkirch (Tel. 041 925 53 00).

Hinweis zur Buchung: Reservationen sind spätestens 6 Wochen vor der gewünschten Veranstaltung einzureichen. Bei der Reservation ist die gesamte Belegungszeit, d.h. inkl. der benötigten Zeit für das Einrichten sowie das Aufräumen zu buchen. Während der Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen inkl. Brückentagen (Fronleichnam und Auffahrt) sind die öffentlichen Bauten der Gemeinde Oberkirch für regelmässige Belegungen wie beispielsweise wöchentliches Training geschlossen. Über Ausnahmen und Einzelanlassgesuche entscheidet die Gemeindeverwaltung.

Sämtliche Räumlichkeiten der Gemeinde Oberkirch können während den Weihnachtsferien nicht reserviert werden.

Der Pausenplatz, der rote Platz, die Beachvolleyballanlage sowie die Finnenbahn beim Schulhaus können nicht reserviert werden. Diese stehen, sofern sie nicht von der Schule benötigt werden, zur freien Verfügung.

Vorschriften und Benutzungsgebühren
Bitte beachten Sie die Richtlinien sowie die Gebührenordnung über die Vermietung und Benützung der öffentlichen Bauten und Anlagen der Gemeinde Oberkirch:

 

 

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