Informationen zur Vogelgrippesituation Schweiz
Anfang November 2025 trat in der Schweiz der erste positive Vogelgrippe-Befund bei einem Wildvogel auf. Unterdessen wurden weitere Wildvögel positiv auf die Vogelgrippe (H5N1) getestet; zuletzt Enten und ein Schwan auf dem Stadtweiher in Wil (SG). Angesichts der starken Zirkulation des Virus in Europa hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die gesamte Schweiz als Beobachtungsgebiet ausgewiesen.
Überall in der Schweiz gelten darum besondere Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen. Ziel ist es, dass der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermieden wird. Geflügelhaltende sind aufgefordert, wachsam zu sein und Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden.
Hinweise auf eine Infektion können Atembeschwerden bei den Tieren, Schwellungen im Kopfbereich, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen sowie eine erhöhte Sterblichkeit sein. Die Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und nur durch sehr engen Kontakt möglich. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.
Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden. Sie sind der kantonalen Wildhut oder der Polizei zu melden.
Weitere Informationen zur Krankheit, Karten mit der Ausdehnung der Beobachtungsgebiete sowie die publizierte Verordnung sind auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aufgeschaltet:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/ai.html