An der Gemeindeabstimmung vom 7. März 2021 wurde der Erweiterung der Sonderbauzone Campus West und der Umzonung des Areals Feld sowie der damit zusammenhängenden Änderung des Bau- und Zonenreglements (BZR) zugestimmt. Gegen die Umzonung des Areals Feld wurde beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde erhoben. Die Erweiterung der Sonderbauzone Campus West blieb unangefochten. Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Ortplanung im Gebiet Campus West in der Zwischenzeit genehmigt. Über die Genehmigung der Teilrevision des Zonenplans im Gebiet Feld und die Beschwerde wird der Regierungsrat in einem separaten Entscheid befinden.

Die öffentliche Auflage zur Teilrevision der Ortsplanung dauerte vom 27. April – 26. Mai 2020. Während der Auflagefrist sind gegen die Teilrevision Areal Campus West zwei Einsprachen eingegangen.

Im Sinne von § 61 des Planungs- und Baugesetzes (SRL Nr. 735) lagen während 30 Tagen
vom 27. April bis 26. Mai 2020 auf der Gemeindeverwaltung Oberkirch öffentlich auf:

Areal Campus West

  • Teiländerung Zonenplan
  • Teiländerung im Bau- und Zonenreglement

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