Anmeldung
Wir heissen Sie in der Gemeinde Oberkirch herzlich willkommen.
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug online über eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder persönlich bei uns am Schalter anmelden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, sind die folgenden Unterlagen für die Anmeldung erforderlich:
- Heimatschein von jeder volljährigen Person
- Geburtsurkunden der Kinder oder Familienausweis (sofern Kinder minderjährig sind und mitziehen)
- Interims-/Heimatausweis für Wochenaufenthalter
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis
- aktuelle Krankenkassenpolice KVG (bei Familien für alle Mitglieder)
- Gerichtsurteil über elterliche Sorge und Einverständniserklärung des anderen Elternteils (sofern gemeinsame elterliche Sorge)
- Anmeldegebühren von CHF 40.00 (Bar, Twint, Mastercard/Visa, EC)
Wenn Sie einer anderen Staatsbürgerschaft angehören, sind die folgenden Unterlagen für die Anmeldung erforderlich:
- Reisepass bzw. Identitätskarte
- Ausländerausweis (bei Zuzug innerhalb der Schweiz)
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis
- aktuelle Krankenkassenpolice KVG (bei Familien für alle Mitglieder)
- Arbeitsvertrag (bei Zuzug aus dem Ausland)
- Anmeldegebühren von CHF 40.00 (Bar, Twint, Mastercard/Visa, EC)
Der Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung ist beim Amt für MigrationExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons Luzern zu stellen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 041 925 53 00 | einwohnerdienste@oberkirch.ch |