Neuigkeit vom 16.10.2023

Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Planungsstand sowie das weitere Vorgehen betreffend Ortsplanungsrevision:

Die heute gültige Ortsplanung der Gemeinde Oberkirch stammt aus dem Jahr 2010. Aufgrund der veränderten übergeordneten Gesetze und Planungen ist eine grundlegende Überarbeitung erforderlich. Die wichtigsten Instrumente der Ortsplanung sind der Zonenplan sowie das Bau- und Zonenreglement, welche für die Grundeigentümerschaft sowie die Bevölkerung verbindlich sind.

Ergebnis 1. Mitwirkung Ortsplanungsrevision
Die 1. öffentliche Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision hat vom 4. April bis am 13. Mai 2022 stattgefunden. Die dabei eingegangenen Mitwirkungseingaben wurden durch den Gemeinderat sowie die Planungs- und Baukommission eingehend geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Sämtliche Inputs und Änderungsanträge sind im Mitwirkungsbericht zur 1. Mitwirkung zusammengefasst, welcher im Mai 2023 auf der Gemeindewebsite publiziert wurde.

Aus der 1. Mitwirkung wurden folgende Hauptanliegen erkannt, welche folgendermassen berücksichtigt werden:

  • Transparente Kommunikation

Um eine transparente Orientierung über die Ergebnisse der 1. Mitwirkung, die damit verbundenen Anpassungen sowie das weitere Vorgehen zu gewährleisten, wird eine 2. Mitwirkungsauflage durchgeführt. Parallel dazu erfolgt die kantonale Vorprüfung. Im Anschluss werden die Planungsinstrumente erneut überprüft und bereinigt.

  • Erhöhung des Handlungsspielraums

Die Planungsinstrumente wurden dahingehend angepasst, dass die Handlungsspielräume für künftige Bauvorhaben erhöht und die heute bestehenden Nutzungsmöglichkeiten und -reserven gewahrt werden. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der im Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) definierten Entwicklungsziele sowie in Anbetracht einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung.

  • Wahrung der Nutzungsmöglichkeiten

Die einzelnen Zonenbestimmungen wurden überarbeitet und die Nutzungsmöglichkeiten massvoll erhöht. Insbesondere der Umgang mit den zahlreichen bestehenden Gestaltungsplänen stellt in Oberkirch eine grosse Herausforderung dar. Diesbezüglich wurden neue Lösungen zur Qualitätserhaltung bei einhergehender Ermöglichung einer zeitgemässen baulichen Entwicklung erarbeitet.

  • Nachhaltige Entwicklung

Die Thematik «Nachhaltigkeit» soll in der Ortsplanung angemessen berücksichtigt werden. Dabei sollen ziel- und zukunftsgerichtete Bestimmungen erlassen werden, welche auf eine nachhaltige Entwicklung auch für künftige Generationen abzielen. Auf behördenverbindlicher Stufe bestehen bereits heute diverse Leitlinien wie beispielsweise die Förderung der Biodiversität oder die Erstellung und Sanierung öffentlicher Bauten nach energiesparenden Vorgaben. Zusätzlich wurde eine kommunale Energieplanung erarbeitet, welche Bestandteil der 2. Mitwirkung ist.

 

Neuigkeit vom 02.05.2023

Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Planungsstand der Gesamtrevision der Ortsplanung (OP):

Anlässlich der Informationsveranstaltung am 8. April 2019 wurde das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) vorgestellt. Es folgte darauf eine Befragung der Bevölkerung zur räumlichen Entwicklung der Gemeinde Oberkirch. Die Mitwirkungseingaben sind ins REK eingeflossen. Der Gemeinderat verabschiedete das REK dann im Juni 2020. Dieses bildet die Grundlage für die eigentliche Ortsplanungsrevision. Hauptziel dieser Revision stellt die Anpassung der heutigen Bestimmungen und Nutzungsmasse an die geänderten übergeordneten Vorgaben des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) unter Berücksichtigung der im REK definierten Grundsätze und Leitlinien dar.

Resultat aus der 1. Mitwirkung OP
Eine 1. öffentliche Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision wurde vom 4. April bis am 13. Mai 2022 durchgeführt. Dabei sind insgesamt 96 Eingaben bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Der Gemeinderat und die Planungs- und Baukommission danken für die grosse Beteiligung im Rahmen der 1. Mitwirkung ganz herzlich. Die wertvollen Inputs und Anpassungsvorschläge wurden eingehend geprüft und nach Möglichkeit aufgenommen.

Transparente Kommunikation und Einbezug der Bevölkerung
Um die Bevölkerung von Oberkirch transparent über die Ergebnisse der ersten Mitwirkung, die damit verbundenen Anpassungen sowie das weitere Vorgehen im Rahmen der Ortsplanungsrevision zu orientieren, hat der Gemeinderat beschlossen, eine 2. Mitwirkung durchzuführen. Dadurch hat die Bevölkerung die Möglichkeit, die überarbeiteten Planungsinstrumente nochmals einzusehen und erneut Stellung zu nehmen. Im Anschluss folgt die kantonale Vorprüfung.

2. öffentliche Mitwirkung
Die Planungsinstrumente werden aktuell noch überarbeitet und zusammen mit dem Mitwirkungsbericht, welcher die detaillierten Stellungnahmen zu allen Hauptanliegen bzw. sämtlichen Mitwirkungseingaben umfasst, nach den Herbstferien 2023 zu einer 2. öffentlichen Mitwirkungsauflage gebracht. Ergänzend werden wiederum eine Informationsveranstaltung durchgeführt und Sprechstunden angeboten. Über die Einzelheiten zur 2. Mitwirkungsauflage werden wir Sie laufend informieren.

 

Neuigkeit vom 31.05.2022

Die Zonenzuteilung und die Zonenbestimmungen in die Wohn- und Mischzone Erhaltung und Erneuerung werden nochmals überprüft mit dem Ziel, bestehende Ausnützungsreserven und die vorhandenen Qualitäten des Quartiers zu erhalten.

Die öffentliche Mitwirkungsauflage zur laufenden Ortsplanungsrevision hat vom 4. April bis am 13. Mai 2022 stattgefunden. Dabei sind um 70 Eingaben, Stellungnahmen und Änderungsanträge zu den Planungsinstrumenten eingegangen. Die Planungs- und Baukommission (PBK) sowie der Gemeinderat danken für die rege Beteiligung und die konstruktiven Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung. Aktuell werden die Mitwirkungseingaben ausgewertet und in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst. Die Anliegen werden sofern möglich in der weiteren Bearbeitung der Planungsinstrumente berücksichtigt.

Ein wichtiger Teil der Ortsplanungsrevision stellt der Umgang mit den zahlreichen Gestaltungsplänen in Oberkirch dar. Diese müssen von Gesetzes wegen auf das neue Recht überprüft und dann entweder angepasst oder aufgehoben werden. Die Gestaltungspläne haben in den vergangenen Jahren zu einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung mit hochwertigen Quartierstrukturen geführt. Um die Qualitäten der einzelnen Quartiere zu erhalten und dies in die neue Bau- und Zonenordnung zu überführen, wurde mit den zur Mitwirkung aufgelegenen Planungsinstrumenten in vielen Gebieten eine Wohn- bzw. Mischzone Erhaltung und Erneuerung vorgeschlagen. Die Planungs- und Baukommission und der Gemeinderat haben bereits während der Mitwirkungsauflage beschlossen, dass dieser Vorschlag vor allem in den Einfamilienhausquartieren überprüft werden muss. Durch die Überführung würden bestehende Ausnützungsreserven nach altem Recht wegfallen, was nicht im Sinne des Gemeinderates und der Begleitkommission PBK ist. Es war und ist nicht die Absicht, mit der Wohn- bzw. Mischzone Erhaltung und Erneuerung noch vorhandene Nutzungsreserven zu tilgen.

Mit dem Ziel, bestehende Ausnützungsreserven und die vorhandenen Qualitäten des Quartiers zu erhalten, werden sowohl die Zonenzuteilung als auch die Zonenbestimmungen überprüft. Die neuen Umsetzungsvorschläge werden den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern vor der öffentlichen Auflage vorgestellt und mit ihnen besprochen. Dabei erhalten diese erneut die Möglichkeit, sich zu den geänderten Entwürfen zu äussern.

Neuigkeiten

DatumName

Zugehörige Objekte