
Beschwerde gegen die Umzonung Areal Feld vollumfänglich abgewiesen
Die Gemeinde Oberkirch beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit der Feld Oberkirch AG, auf dem Areal des ehemaligen Hotel Feld und der Carrosserie Fischer, Alterswohnungen zu realisieren. Es war geplant, diese mit dem Erweiterungsbau des Pflegezentrums Feld zu erstellen und im Herbst 2023 in Betrieb zu nehmen. Für die Realisierung der Alterswohnungen war eine Teilrevision der Ortsplanung nötig. Die Stimmberechtigten haben dieser Umzonung und Teilrevision am 7. März 2021 mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Gegen den Beschluss der Stimmberechtigten wurde eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht. Der Regierungsrat hat diese mit der Genehmigung der Ortsplanung vollumfänglich abgewiesen. Der Entscheid des Regierungsrates wiederum wurde von den Beschwerdeführenden mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Kantonsgericht weitergezogen. Das Kantonsgericht wies nun mit Urteil vom 4. Mai 2023 sämtliche von den Beschwerdeführenden vorgebrachten Anträge inkl. Eventualantrag vollumfänglich ab. Das Kantonsgericht hat die kommunale Teilrevision Areal Feld als rechtens beurteilt.