Verkehrsrichtplan und Masterplan Luzernstrasse

2. Juli 2024

Die Unterlagen zur künftigen Entwicklung des Verkehrs in der Gemeinde Oberkirch lagen vom 30. Mai bis am 30. Juni 2023 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Gegenstand der Mitwirkung waren folgende Unterlagen:

Verkehrsrichtplan mit Beilage:

  •  Mobilitätskonzept

Masterplan Luzernstrasse mit Beilagen:

  • Planungsbericht «Masterplan Luzernstrasse»
  • Jurybericht Studienauftrag «Luzernstrasse – Abschnitt Zentrum»

Obschon der Verkehrsrichtplan als Bestandteil der Ortsplanungsrevision gewisse Berührungspunkte mit dem Masterplan Luzernstrasse aufweist – systematisch gliedert sich der Masterplan als Grundlage für die Umsetzung der Massnahme A.2 («Umgestaltung Luzernstrasse») in den Verkehrsrichtplan ein – handelt es sich um unterschiedliche Projekte und Verfahren.

3.1 Ergebnis der Mitwirkungsauflage
Während der Mitwirkungsfrist gingen bei der Gemeindeverwaltung 173 Eingaben ein. Die meisten Rückmeldungen erfolgten über ausgefüllte Fragebogen. Teilweise wurden aber auch sehr detaillierte Stellungnahmen eingereicht. Das Ergebnis der Mitwirkung kann dem Mitwirkungsbericht entnommen werden. Die Mitwirkungseingaben wurden in die folgenden Themenbereiche unterteilt:

  • Teil «Verkehrsrichtplan»
  • Teil «Masterplan Luzernstrasse»
  • Teil «weitere Anliegen» (quartierbezogene Eingaben)

3.2 Fazit aus der Mitwirkungsauflage und weiteres Vorgehen

Teil Verkehrsrichtplan
Der Verkehrsrichtplan sowie das Mobilitätskonzept werden aktuell zusammen mit den anderen Planungsinstrumenten der Ortsplanungsrevision durch den Kanton geprüft. Sobald die kantonale Rückmeldung in Form eines Vorprüfungsberichts vorliegt, werden die Unterlagen nochmals bereinigt. Dabei werden, sofern sinnvoll und möglich, auch die eingegangenen Anträge aus der Mitwirkung berücksichtigt und in die Planungsunterlagen aufgenommen.

Es gilt zu berücksichtigen, dass es sich beim Mobilitätskonzept und beim Verkehrsrichtplan um behördenverbindliche Grundlagendokumente zur Entwicklung des Verkehrs in der Gemeinde handelt. Die Flughöhe ist entsprechend hoch, wonach die Eingaben teilweise thematisch zusammengefasst wurden. Die Anliegen wurden von Seite der Gemeinde erkannt und aufgenommen.

Teil Masterplan Luzernstrasse
Beim Masterplan Luzernstrasse ist folgendes weiteres Vorgehen vorgesehen, wobei die Anregungen und Anliegen aus der Bevölkerung miteinbezogen und, sofern zweckmässig und möglich, berücksichtigt wurden:

  • Mit dem nördlichen Abschnitt der Luzernstrasse (Goldener Wagen bis Migros) wird sich die Gemeinde nochmals vertieft auseinandersetzen, zusätzliche Lösungsansätze prüfen und dabei auch andere Massnahmen als die bislang vorgeschlagenen Kreisel prüfen. Grundsätzlich sollen zwei Varianten weiterverfolgt werden: Variante Tempo-50 km/h und Variante Tempo-30 km/h.
  • Der südliche Abschnitt der Luzernstrasse (Gemeindehaus bis Goldener Wagen) soll auf der Grundlage des Projekts «Baumnuss» inkl. der Einführung einer Tempo-30-Zone weiterbearbeitet werden. Zur Erarbeitung eines Vorprojekts wird zeitnah ein Planungskredit beantragt.

Den detaillierten Mitwirkungsbericht finden Sie untenstehend.

Zugehörige Objekte

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Mitwirkungsbericht Verkehrsrichtplan und Masterplan Luzernstrasse (PDF, 820.43 kB) Download 0 Mitwirkungsbericht Verkehrsrichtplan und Masterplan Luzernstrasse