Informationen zur Vogelgrippesituation Schweiz

26. November 2025
In der Schweiz gelten derzeit besondere Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen. Dies, um die Verbreitung der Vogelgrippe einzudämmen. Für die Bevölkerung besteht kaum ein Risiko. Tot aufgefundene Wildvögel sollten jedoch nicht berührt, sondern der Wildhut oder der Polizei gemeldet werden.

Anfang November 2025 trat in der Schweiz der erste positive Vogelgrippe-Befund bei einem Wildvogel auf. Unter­dessen wurden weitere Wildvögel positiv auf die Vogelgrippe (H5N1) getestet; zu­letzt Enten und ein Schwan auf dem Stadtweiher in Wil (SG). Angesichts der starken Zirkulation des Virus in Europa hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die gesamte Schweiz als Beobachtungsgebiet ausgewiesen.

Überall in der Schweiz gelten darum besondere Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen. Ziel ist es, dass der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermieden wird. Geflügel­haltende sind aufgefordert, wachsam zu sein und Anzeichen für eine An­steckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden.

Hin­weise auf eine Infektion können Atembeschwerden bei den Tieren, Schwellungen im Kopfbereich, ein deutlicher Rück­gang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen sowie eine erhöhte Sterblichkeit sein. Die Über­tragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und nur durch sehr engen Kontakt möglich. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert wer­den.

Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden. Sie sind der kantonalen Wildhut oder der Polizei zu melden.

Weitere Informationen zur Krankheit, Karten mit der Ausdehnung der Beobachtungsgebiete sowie die publizierte Verordnung sind auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veteri­närwesen aufgeschaltet:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/ai.html