Fälligkeit der Staats- und Gemeindesteuern 2025 / Neue Einzahlungsscheine 2026
Wir bedanken uns bei allen Steuerkunden, die bereits Vorauszahlungen an die Steuern 2025 geleistet haben. Der Steuerbetrag für das Jahr 2025 ist bis 31. Dezember 2025 zu begleichen.
Es werden, wie in den letzten Jahren, keine Fälligkeitsanzeigen für die Staats- und Gemeindesteuern 2025 versendet. Der Umwelt zuliebe verzichtet die Gemeinde Oberkirch auf den Versand dieser Erinnerungsschreiben. Besten Dank für Ihr Verständnis.
Die Schlussrechnung für das Steuerjahr 2025 werden wir Ihnen grösstenteils im Verlauf des Jahres 2026 zustellen. Grundlage dafür ist die Steuererklärung 2025, welche das Einkommen und Vermögen des Jahres 2025 enthält. Die Steuererklärung 2025 erhalten Sie im Februar 2026.
Da das Steueramt Oberkirch auf der zentralen Plattform LuTax arbeitet, wird der Eingang der Steuererklärungen zentral im Scancenter in Zürich verarbeitet. Daher bitten wir Sie, keine Steuererklärungen bei der Gemeindeverwaltung Oberkirch abzugeben, sondern mit dem vorfrankierten Rücksendecouvert an die angedruckte Adresse zu senden. Besten Dank.
Neue Einzahlungsscheine 2026
Einen neuen Einzahlungsschein für das Jahr 2026 erhalten Sie im Februar 2026 mit der Steuererklärung. Die Einzahlungsscheine werden nicht separat versendet. Allfällig einbezahlte Beträge im Januar 2026 für das Steuerjahr 2025 werden mit der definitiven Steuerabrechnung 2025 auf das laufende Steuerjahr 2026 umgebucht. Besten Dank für Ihr Verständnis.