
Golfparkkommission
Die Golfparkkommission besteht aus 5 Mitgliedern (inkl. einem Präsidenten) und wird vom Gemeinderat alle 4 Jahre gewählt. Die Amtsdauer beginnt am 1. September nach den Gemeinderatswahlen. Der Gemeindeschreiber nimmt an den Sitzungen der Golfparkkommission mit beratender Stimme teil.
Die Golfparkkommission überwacht den Betrieb des Golfparks Oberkirch.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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