Betreuungsgutscheine
Betreuungsgutscheine ab 1. August 2026
Am 30. November 2025 sagte die Luzerner Stimmbevölkerung Ja zum neuen kantonalen Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG). Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz nun in Kraft:
Das neue Gesetz bringt unter anderen wesentlichen Änderungen bei den Betreuungsgutscheinen mit sich, welche per 1. August 2026 umgesetzt werden. Die Betreuungsgutscheine der Gemeinde Oberkirch sind somit noch bis 31. Juli 2026 gültig. Ab Anfang August 2026 können die Anträge für Betreuungsgutscheine für das Schuljahr 2026/27 über die Applikation KiBeLU erfasst werden. Sobald die Applikation aufgeschaltet ist, werden wir Sie hier informieren.
Die Gesetzesänderung hat zudem Auswirkungen auf die Höhe der Betreuungsgutscheine. Neu wird deren Höhe vom Kanton Luzern festgelegt und nicht mehr von der Gemeinde Oberkirch bestimmt. Dies kann dazu führen, dass sich die Höhe Ihrer Betreuungsgutscheine verändert, auch wenn Ihr Einkommen unverändert bleibt. Der Kanton Luzern stellt einen Online-Rechner zur Verfügung, mit welchem Sie die ungefähre Höhe Ihrer künftigen Betreuungsgutscheine berechnen können:
Für Gesuche bis 31. Juli 2026 oder bei Fragen zu den neuen Betreuungsgutscheinen melden Sie sich bitte direkt bei der Gemeinde Oberkirch, Bereich Soziales (Telefon 041 925 53 51 / soziales@oberkich.ch).
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Soziales | 041 925 53 00 | soziales@oberkirch.ch |
| Name | Beschreibung |
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