Der Bereich Sondersteuern führt und mutiert die Grundbuch- und Grundeigentümerdaten vor allem für die Erhebung der Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern. Zudem werden die Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern veranlagt.

Den Sondersteuern können ebenfalls die Erbschaftssteuern zugeordnet werden. Die Gemeindeverwaltung Oberkirch ordnet die Erbschaftssteuern jedoch dem Bereich Erbschaftswesen zu.

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon
Name Online Download
Name Beschreibung