Als "Handänderung" bezeichnet man den Eigentumswechsel bei Häusern und Grundstücken. Anders formuliert, ist der Gegenstand der Handänderungssteuer stets ein Verkehrsvorgang, nämlich die Übertragung (Handänderung) von im Kanton bzw. in der Gemeinde gelegenen Grundstücken. Die Meldung über einen Eigentumswechsel erhalten wir automatisch vom Grundbuchamt Luzern West. Gemäss dieser Meldung können wir feststellen, welcher Tatbestand gemäss Gesetz über die Handänderungssteuer vorliegt. Je nach Fall erhalten Sie von uns den Entscheid über die Handänderungssteuerbefreiung oder die Veranlagung mit der Handänderungssteuer-Rechnung.

Wir stehen Ihnen gerne für eine situationsbezogene Auskunft zur Verfügung.

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