Der Bereich Ortsplanung umfasst auf kommunaler Ebene im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:

  • Festlegung der räumlichen Entwicklung der Gemeinde (REK)
  • Festlegung der Bauzonen im Rahmen der Zonenpläne Siedlung und Landschaft
  • Festlegung der Bau- und Zonenvorschriften im Rahmen des Bau- und Zonenreglements (BZR)

 

Der Gemeinderat ist für die strategische Führung verantwortlich. Er wird regelmässig über den Stand der Arbeit informiert. Er ist insbesondere zuständig für die Freigabe der Planungsinstrumente zur Mitwirkung, Vorprüfung und öffentlichen Auflage sowie für die Verabschiedung der Planungsinstrumente zuhanden der Urnenabstimmung.


Die Planungs- und Baukommission (PBK) unterstützt den Gemeinderat bei der Erfüllung seiner ortsplanerischen Aufgaben und besteht aus verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern der Bevölkerung. Die PBK begleitet die Planungsaufgaben und ist das beratende Gremium, in welchem die Vorlagen inhaltlich diskutiert und zuhanden des Gemeinderates
verabschiedet werden.


Das Kernteam bereitet die Geschäfte zuhanden der PBK vor. Somit unterstützt
es die PBK und trägt dazu bei, dass die Planungsarbeiten termingerecht erledigt werden. Darin vertreten sind die Bauvorsteherin, der Gemeindeschreiber, der Präsident der PBK, der Leiter des Bauamts (bei Bedarf) und das beauftragte Planungsbüro.


Der Ortsplaner ist zuständig für die Vorbereitung und die Bearbeitung der Planungsarbeiten sowie für die Projektkoordination. Somit unterstützt er das Kernteam und die PBK in ihren ortsplanerischen Tätigkeiten.

Die Bevölkerung wird über Kommunikations- und Partizipationsmassnahmen (Mitwirkung mit Bevölkerungsbefragung, Quartierworkshops, Flyer, Informationsveranstaltungen und «Sprechstunden») regelmässig in die Planung miteinbezogen. Die kantonalen Fachstellen prüfen die revidierten Planungsinstrumente auf ihre Rechtmässigkeit.

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